Powerbank im Flugzeug: Was sich 2026 geändert hat
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Seit dem 15. Januar 2026 ist bei der Lufthansa-Gruppe, also Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines, die Nutzung und das Laden von Powerbanks an Bord vollständig verboten. Mitgeführt werden dürfen weiterhin bis zu zwei Powerbanks im Handgepäck, jede bis 100 Wattstunden. Das “verboten” betrifft also die Nutzung während des Flugs, nicht automatisch das Mitführen selbst, und genau diese Unterscheidung geht in der Suche nach “powerbank flugzeug verboten” häufig verloren.
Wer seinen nächsten Flug plant und seit Jahren dieselbe Powerbank im Rucksack trägt, sollte diese Änderung vor dem Packen kennen, nicht erst am Gate.
Was sich 2026 tatsächlich geändert hat
Mehrere Vorfälle mit Rauchentwicklung durch Lithium-Akkus im Jahr 2025 waren der Auslöser für eine ganze Reihe neuer Regeln, die seither nacheinander in Kraft getreten sind. Es handelt sich nicht um eine einzelne weltweite Regel, sondern um mehrere, zeitlich gestaffelte Entscheidungen einzelner Airlines und Luftfahrtbehörden, die in dieselbe Richtung gehen: weniger Spielraum für unbeobachtetes Laden an Bord, klarere Obergrenzen für die Kapazität, die überhaupt mitgeführt werden darf.
Die Lufthansa-Gruppe seit dem 15. Januar 2026
Für Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines gilt seit diesem Datum: Powerbanks dürfen an Bord weder zum Laden eigener Geräte genutzt noch selbst über die Stromanschlüsse im Flugzeug aufgeladen werden. Mitführen im Handgepäck bleibt erlaubt, begrenzt auf zwei Stück pro Person mit jeweils maximal 100 Wattstunden. Wer auf einem Lufthansa-Group-Flug also während des Flugs das Handy über die eigene Powerbank laden wollte, kann das seit Januar 2026 nicht mehr tun, unabhängig davon, wie er das vorher gehandhabt hat.
Andere Airlines ziehen nach, mit eigenen Fristen
Korean Air und die mit ihr verbundenen Airlines haben ab dem 26. Januar 2026 eine ähnliche, aber nicht identische Regel eingeführt: Laden von Geräten über eine Powerbank an Bord ist verboten, das Mitführen bleibt erlaubt, dort bis zu fünf Powerbanks mit je maximal 100 Wattstunden. Am 27. März 2026 zog die ICAO mit einem verbindlichen Zusatz nach, der für alle 193 Mitgliedstaaten gilt und damit die bislang airline-spezifischen Regeln in einen gemeinsamen internationalen Rahmen einbettet. Für Reisende heißt das in der Praxis: Die genaue Obergrenze und die genaue Formulierung des Verbots unterscheiden sich je nach Airline, auch wenn die Grundrichtung inzwischen international ähnlich ist.
Warum Lithium-Akkus überhaupt ein eigenes Thema sind
Powerbanks, wie praktisch jeder wiederaufladbare Akku in Handys, Laptops und Kopfhörern, enthalten Lithium-Ionen-Zellen, die bei einem internen Defekt, einer Beschädigung oder einem Kurzschluss unkontrolliert heiß werden können. Dieser Effekt, in Fachkreisen als thermisches Durchgehen bezeichnet, ist der eigentliche Grund, warum Lithium-Akkus in der Kabine sein müssen und nicht im Frachtraum: In der Kabine kann die Crew einen beginnenden Zwischenfall sofort bemerken und mit Bordmitteln eingreifen, im unzugänglichen Frachtraum wäre das ungleich schwerer. Powerbanks sind dabei besonders im Fokus, weil sie im Gegensatz zu einem fest eingebauten Akku lose mitgeführt werden, häufiger älter oder von unbekannter Qualität sind und oft in Taschen stecken, wo Druck oder Hitze leichter unbemerkt bleiben als bei einem Gerät, das man ständig in der Hand hält.
Was beim Boarding oder an Bord tatsächlich kontrolliert wird
In der Praxis prüft niemand systematisch jede einzelne Powerbank im Rucksack jedes Passagiers, die neuen Regeln setzen vor allem auf das Verhalten an Bord selbst: Wer eine Powerbank sichtbar ans eigene Gerät anschließt, um während des Flugs zu laden, verstößt seit Januar 2026 bei der Lufthansa-Gruppe gegen die geltende Regel, und die Kabinencrew ist angewiesen, das anzusprechen. Bei der Sicherheitskontrolle am Boden bleibt die ältere, schon länger bekannte Regel entscheidend: Powerbanks müssen einzeln zur Kontrolle aus der Tasche genommen werden, genau wie andere Elektronik, und eine Powerbank ohne erkennbare Wattstunden-Angabe kann in Einzelfällen zusätzliche Rückfragen auslösen.
Was generell erlaubt bleibt, und was nicht
Unabhängig von den Änderungen 2026 gilt schon länger: Powerbanks mit bis zu 100 Wattstunden dürfen ohne besondere Erlaubnis mitgeführt werden, für Kapazitäten zwischen 100 und 160 Wattstunden braucht es die Zustimmung der Airline, und alles über 160 Wattstunden gilt als Gefahrgut und ist grundsätzlich verboten. Daran hat sich durch die neuen Regeln nichts geändert, verschärft wurde ausschließlich die Frage, ob eine mitgeführte Powerbank an Bord tatsächlich benutzt werden darf. Und unverändert gilt ebenfalls: Powerbanks gehören ins Handgepäck, nicht in aufgegebenes Gepäck, weil ein Vorfall mit einem Lithium-Akku im Frachtraum ungleich schwerer zu bemerken wäre als in der Kabine.
Was das für deinen nächsten Flug bedeutet
Die sicherste Vorbereitung ist nicht, sich auf eine der hier genannten Zahlen zu verlassen, sondern vor dem Flug die aktuelle Regel der eigenen Airline auf deren offizieller Seite zu prüfen, da sich diese Regeln seit 2025 mehrfach verändert haben und weitere Anpassungen nicht ausgeschlossen sind. Prüfe außerdem, wie viel Wattstunden deine eigene Powerbank tatsächlich hat, meist aufgedruckt auf der Unterseite, denn das entscheidet, in welche der drei Kategorien sie fällt. Wer sich vorab fragt, wie er unterwegs ohne durchgehendes Laden am Handy auskommt, findet in unseren Geräte-Anleitungen praktische Tipps zur Einrichtung vor der Reise, und unsere FAQ-Seite beantwortet weitere Fragen rund um die Reisevorbereitung. Was eine Datenverbindung für die Reise kostet, zeigt die Preisübersicht.
| Kapazität der Powerbank | Mitführen im Handgepäck | Nutzung an Bord (Lufthansa-Gruppe, seit Januar 2026) |
|---|---|---|
| Bis 100 Wattstunden | Erlaubt, meist bis zu zwei Stück | Nicht erlaubt, weder Laden eines Geräts noch Laden der Powerbank selbst |
| 100–160 Wattstunden | Nur mit Zustimmung der Airline | Nicht erlaubt |
| Über 160 Wattstunden | Grundsätzlich verboten, gilt als Gefahrgut | Nicht erlaubt |
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